Kaufmännische Immobilienverwaltung
Zu klein für eine Verwaltung? Nicht für uns.
Große Verwaltungen lehnen kleine Objekte ab — wir haben uns auf sie spezialisiert. Buchhaltung, Hausgeldeinzug und Abrechnungen für Eigentümergemeinschaften und Miethäuser: konsequent digital, mit klar geregelter Haftung, pünktlich geliefert.
Online in 10 Minuten · kostenfrei & unverbindlich
Bundesweit
Ob Köln oder Kiel — wir führen die Bücher deutschlandweit.
Konsequent digital
Buchhaltung, Abrechnung und Unterlagen laufen papierlos.
In 24 Stunden
Nach Ihrer Anfrage liegt Ihr Angebot vor — schriftlich und unverbindlich.
Die Lage
Der Markt sagt ab. Wir sagen zu.
Kleine Gemeinschaften finden kaum noch eine Verwaltung: Für große Anbieter lohnt der Aufwand nicht, der Markt ist voll mit GdWE ohne Angebot. Die Verantwortung bleibt an einem Eigentümer hängen — ohne professionelle Struktur dahinter.
Vermieter kennen die andere Seite: Eine Betriebskostenabrechnung, die zu spät kommt oder Fehler enthält, ist der häufigste Streitpunkt mit Mietern — und ein reales Rückforderungsrisiko.
Genau diese Lücke schließt der Buchhaltungsservice KOCH: professionelle Buchhaltung im Hintergrund, klare Zuständigkeiten nach außen.
Zwei Modelle
Zwei Modelle. Ein Standard.
Modell A · Kleine WEG
Einer von Ihnen wird Verwalter. Wir übernehmen den Rest.
Ein Eigentümer lässt sich — meist ehrenamtlich — zum Verwalter bestellen. Die komplette kaufmännische Verwaltung läuft bei KOCH: Buchhaltung, Hausgeldeinzug, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Rücklagen, Organisation der Versammlung.
- Zulässigkeit
- Unter 9 Einheiten erlaubt — die Voraussetzungen prüfen wir im Zuge Ihrer Anfrage.
- Haftung
- KOCH haftet für die übertragenen Aufgaben, der Eigentümer-Verwalter ausdrücklich nicht.
- Ihr Aufwand
- Wenige Stunden im Jahr, nur formale Aufgaben.
Modell B · Miethaus
Kein Verwalter nötig. Ein Vertrag genügt.
Für das Mehrfamilienhaus ohne WEG-Struktur schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag direkt mit uns — ohne Verwalterbestellung. Gegenüber Ihren Mietern bleiben Sie der Ansprechpartner.
- Abrechnung
- Betriebskostenabrechnung nach BetrKV — fristgerecht, bevor Rückforderungen drohen.
- Zahlungsfluss
- Mieteinzug und Mahnwesen laufen, ohne dass Sie hinterhertelefonieren.
- Konto
- Kontoführung und Mietbuchhaltung auf Ihren Namen.
Leistungsverzeichnis
Der volle Leistungsumfang — Position für Position.
Konsequent digital, spezialisiert auf kleine Objekte:
Für die Eigentümergemeinschaft
- 1.1
- Laufende Buchhaltung
- alle Konten der GdWE
- 1.2
- Hausgeldeinzug
- inklusive Überwachung
- 1.3
- Jahresabrechnung
- beschlussfähig aufbereitet
- 1.4
- Wirtschaftsplan
- jährlich fortgeschrieben
- 1.5
- Rücklagenverwaltung
- getrennt ausgewiesen
- 1.6
- Eigentümerversammlung
- Organisation und Unterlagen
Für das Miethaus
- 2.1
- Kontoführung
- auf Ihren Namen
- 2.2
- Mietbuchhaltung
- je Einheit geführt
- 2.3
- Mieteinzug
- laufende Überwachung
- 2.4
- Mahnwesen
- gestuft und dokumentiert
- 2.5
- Betriebskostenabrechnung
- nach BetrKV, fristgerecht
Der Ablauf
Von der Anfrage zum Angebot — vier Schritte, keine Umwege.
- 01
Online anfragen
Eckdaten Ihrer Gemeinschaft eintragen, Unterlagen hochladen — in rund zehn Minuten erledigt. Kostenfrei und unverbindlich.
- 02
Angebot erhalten
Wir prüfen Objekt und Unterlagen und melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihr Angebot erhalten Sie schriftlich — kalkuliert auf Ihr Objekt, nicht nach Preisliste.
- 03
Beauftragen
Beim Miethaus genügt der Dienstleistungsvertrag. Bei der WEG beschließt die Gemeinschaft — samt Haftungsregelung; die Musterformulierung liefern wir mit.
- 04
Übergeben & laufen lassen
Konten werden auf die Gemeinschaft bzw. auf Sie eingerichtet, Unterlagen übernommen. Beim Eigentümer-Verwalter bleiben wenige Stunden im Jahr.
Schwarz auf weiß
Die drei Fragen, die vor jeder Beauftragung kommen.
Darf ein Eigentümer Verwalter sein?
Ja. Bei Gemeinschaften unter 9 Einheiten darf ein Eigentümer die Verwaltung übernehmen, sofern nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 26a WEG). Ob das auf Ihre Gemeinschaft zutrifft, prüfen wir im Zuge Ihrer Anfrage.
Wer haftet?
KOCH haftet für die übertragenen Aufgaben — der Eigentümer-Verwalter ausdrücklich nicht. Das wird per Beschluss verbindlich geregelt; die Musterformulierung liefern wir mit.
Wo liegt das Geld?
Die Konten laufen auf die Gemeinschaft bzw. auf Sie als Eigentümer. Ihr Geld wird zu keinem Zeitpunkt mit dem Vermögen von KOCH vermischt.
Fragen
Was uns sonst gefragt wird.
Eignet sich der Service für mein Miethaus?
Ja, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus ohne WEG-Struktur vermieten. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag direkt mit uns — eine Verwalterbestellung ist nicht nötig, und gegenüber Ihren Mietern bleiben Sie der Ansprechpartner.
Darf ein Eigentümer überhaupt Verwalter der WEG sein?
Ja, bei Gemeinschaften unter 9 Einheiten — sofern nicht mehr als ein Drittel der Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 26a WEG). Wir prüfen das im Zuge Ihrer Anfrage für Ihre Gemeinschaft.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Für die übertragenen kaufmännischen Aufgaben haftet KOCH — der Eigentümer-Verwalter ausdrücklich nicht. Diese Verteilung wird per Beschluss verbindlich geregelt; die Musterformulierung dafür liefern wir mit.
Wie viel Arbeit bleibt beim Eigentümer-Verwalter?
Wenige Stunden im Jahr. Es bleiben nur formale Aufgaben — Buchhaltung, Hausgeldeinzug, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und die Organisation der Versammlung liegen bei uns.
Was kostet der Service?
Der Preis richtet sich nach Objekt und Umfang — deshalb steht hier keine Preisliste. Sie stellen die Anfrage mit Ihren Unterlagen, wir kalkulieren Ihr Objekt, Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Kostenfrei und unverbindlich.
Wir haben noch eine Verwaltung. Wie läuft der Wechsel?
Den Wechsel beschließt die Gemeinschaft. Stellen Sie die Angebotsanfrage — im Angebot klären wir Ausgangslage und Zeitpunkt, Beschlussvorlage und Haftungsregelung erhalten Sie als Muster von uns.
Wo liegt das Geld der Gemeinschaft?
Auf Konten der Gemeinschaft bzw. des Eigentümers — nie im Vermögen von KOCH. Sie behalten jederzeit den Zugriff und den Überblick.
Ihr Angebot ist eine Anfrage entfernt.
Zehn Minuten online, Unterlagen hochladen — innerhalb von 24 Stunden melden wir uns. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Papier.
Jetzt Angebot anfragen